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Mitführpflicht von Alkoholtests vom Tisch 2013-02-27
Autofahrer in Frankreich haben nun Klarheit. Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets ist endgültig vom Tisch. Innenminister Manuel Valls erkärte am Freitag, 15. Februar, in der Zeitung "Le Parisien", für ihn gebe es "keine verpflichtenden Alkoholtests und erst recht keine Sanktionen" für Fahrer, die kein Pusteröhrchen in ihrem Auto haben. Die Vorschrift stammte noch von der im vergangenen Mai abgewählten konservativen Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy. Ursprünglich sollten Autofahrer, die keines der umstrittenen Geräte mit sich führen, bereits ab dem 1. November mit einem Bußgeld bestraft werden - auch Touristen. Diese Frist hatte Valls mehrfach mit Hinweis unter anderem auf "Lieferschwierigkeiten" verschoben.

Wie werden Alkoholfahrten in Frankreich geahndet?

Auch ohne verpflichtendes Alkoholtestset im Fahrzeug sollten Autofahrer stets darauf achten, die geltenden Bestimmungen einzuhalten. In Frankreich gilt - ebenso wie in Deutschland - eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer maximal 0,2 Promille. Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw. 0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.


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Diese Info wurde eingegeben vom User womo66
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