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Neue Umweltzone in Brüssel
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2018-01-25
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Antwerpen war der Vorreiter, nun zieht Brüssel nach. Seit 1. Januar 2018 gibt es auch in der belgischen Hauptstadt eine Umweltzone. Diese gilt rund um die Uhr an allen sieben Wochentagen und umfasst die gesamte Metropolregion. Im Westen, Norden und Osten wird sie durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, der selbst nicht zur Umweltzone gehört, im Süden durch die Gemeinde Watermael-Boitsfort.
Wichtig: Verstöße gegen die Zufahrtsbeschränkungen werden aber erst ab Oktober 2018 mit Bußgeldern geahndet.
Betroffene Fahrzeuge
Von der Umweltzone sind bislang insbesondere PKW, Vans, Transporter bis 3,5 t, Busse und Reisebusse betroffen, die nicht die vorgeschriebene Euro-Norm aufweisen. Dies gilt sowohl für belgische als auch für ausländische Fahrzeuge. Andere Fahrzeuge, darunter Motorräder, Kleinkrafträder, LKW über 3,5 t (nur zum Warentransport) und Wohnmobile fallen bis auf weiteres nicht unter die Regelungen der Umweltzone.
2018 gilt für die oben genannten Fahrzeuge zunächst nur ein Zufahrtsverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 1 oder älter. Ab 2019 sind auch Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 2 und Benziner mit Euro-Norm 1 und älter von diesem Verbot betroffen. Ab 2020 erfolgt eine Ausweitung auf Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 3 und ab 2022 auf Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 4.
Ab Sommer Online-Registrierung erforderlich
Im Ausland, z.B. in Deutschland, zugelassene Fahrzeuge benötigen keine Plakette, müssen allerdings nach Ablauf einer Schonfrist ab Sommer 2018 vorab online registriert werden. Die Registrierung wird kostenfrei sein, das genaue Registrierungsverfahren steht derzeit aber noch nicht fest. Die Überwachung wird mittels Kameras und Kennzeichenabgleich erfolgen.
Tagesticket für Fahrzeuge mit Zufahrtsverbot
Bei Fahrzeugen, die nach den jeweils geltenden Regelungen unter das Zufahrtsverbot fallen, wird es die Möglichkeit geben, für maximal acht Tage im Jahr durch den Kauf einer Tageskarte eine Einfahrtsberechtigung in die Umweltzone zu erwerben. Diese Tageskarte kostet 35 Euro. Sie umfasst nicht die Parkgebühr auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. Ein Parkticket muss gesondert gelöst werden.
Bußgelder
Bis einschließlich September 2018 soll bei Verstößen gegen die Umweltzone auf Strafen verzichtet werden. Das bedeutet, dass Autofahrer erst danach mit einem Bußgeld rechnen müssen. Dieses soll dann allerdings zwischen 150 und 350 Euro betragen.
Weiterführende Informationen:
Homepage Brüssel
Mautinfo Belgien
Länderführer Belgien
Diese Info wurde eingegeben vom User debrequ
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